Corona Recovery Fonds
Hamburg präsentiert Neustartprämie für Künstler*innen und Kreative
Zwei wesentliche Bausteine des Hamburger Konjunktur- und Wachstumsprogramms 2020 (#HKWP2020) gehen in die Umsetzung: Mit zwei neuen Instrumenten bringt Hamburg zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen durch die COVID19-Pandemie zusätzliche Hilfe für Unternehmen und Künstlerinnen, Künstler und Kreative auf den Weg. Der Corona Recovery Fonds (CRF) richtet sich an innovative Startups und wachstumsorientierte kleine mittelständische Unternehmen, für Künstlerinnen, Künstler und Kreative wird es eine Neustartprämie geben, die dabei helfen soll, die eigene künstlerische Tätigkeit wieder ins Laufen zu bringen, beziehungsweise die Wiederaufnahme vorzubereiten.
Die Fondsmittel werden über die Hamburgische Investitions- und Förderbank an die IFB Innovationsstarter GmbH und die BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH weitergeleitet, die die einzelnen Beteiligungsfinanzierungen operativ umsetzen werden. Abhängig von Innovationsgrad und Finanzierungsstrategie können sich an einer Förderung interessierte Unternehmen bei einem der beiden Beteiligungsfinanzierer um Beteiligungen in Höhe von bis zu 500.000 Euro bewerben.
Neustartprämie
Künstlerinnen, Künstler und Kreative sind nach wie vor besonders von den pandemiebedingten Beschränkungen betroffen. Nach dem Erfolg der Corona-Soforthilfe legt Hamburg ein neues Instrument auf, das jetzt jedoch den Neustart in die künstlerische und kreative Tätigkeit ermöglicht.
Im Rahmen der Neustartprämie können Künstlerinnen, Künstler und Kreative einmalig, pauschal und nicht rückzahlbar 2.000 Euro beantragen, um die eigene künstlerische Tätigkeit wieder ins Laufen zu bringen, beziehungsweise die Wiederaufnahme vorzubereiten. Antragsberechtigt sind alle Personen mit Sitz in Hamburg, die Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK) sind oder die inhaltlich die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen und durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Die Hilfe kann ab sofort und bis zum 31. August unter www.hamburg.de/neustartpraemie beantragt werden.
Ergänzende Hilfsangebote laufen weiter (unter anderem das Hilfspaket Kultur, IFB-Förderkredit Kultur Fördermodul Corona, vereinfachter Bezug der Grundsicherung für Selbstständige). Weitere Hilfen sind in Abstimmung mit den noch in der Entwicklung befindlichen Hilfen des Bundes geplant.
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Hamburg hat schnell und unbürokratisch nach den Corona-bedingten Einschränkungen geholfen. Dabei wurden von Anfang an auch Künstlerinnen, Kreative und Kultureinrichtungen mit berücksichtigt. Jetzt treten wir in eine neue Phase der Corona-Beschränkungen und damit auch der Hilfen ein. Wir haben gelernt, was unter Corona geht und was nicht und können Veranstaltungen und damit auch künstlerische und kreative Tätigkeit unter Vorgaben wieder zulassen. Bei den Hilfen steht daher jetzt im Vordergrund, Kunst und Kultur wieder zu ermöglichen. Wir wollen den Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen den Neustart ermöglichen. Wir sind mit den Einrichtungen und den Verbänden weiter im engen Austausch, um Kultur wieder erlebbar zu machen und Künstlerinnen und Künstlern durch diese Zeit zu helfen.“
Neustartprämie im Überblick
Umfang: 2.000 Euro, einmalig, pauschal und nicht rückzahlbar
Antragszeitraum: Ab sofort, bis 31. August 2020
Antragsberechtigt: Künstlerinnen, Künstler und Kreative mit Sitz in Hamburg, die Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) sind und jene, die inhaltlich die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen.
Antrag: Der Antrag kann unter www.hamburg.de/neustartpraemie beantragt werden. Hier finden sich auch weitere Infos.